Zum ersten Mal erwähnt wird Weiler 1135 in den Urkunden der Abtei Mönchengladbach, in denen auf die kleine Mönchsgemeinschaft in Weiler hingewiesen wird. In seiner Bulle vom 23. März 1138 bestätigt Papst Innozenz II. dem Kloster Maria Laach ein "mansum in wilre - ein Haus in Weiler", und 1144 wird dies auch vom Erzbischof Arnold von Köln erwähnt. Im Jahre 1163 mußte der Abt seine Brüder in Buchholz und die Bewohner in Weiler vor den Bedrückungen der Vögte in Schutz nehmen. Anscheinend hatten diese die ihnen zustehenden Rechte wie die Verpflichtung zur Beherbergung und Beköstigung zu sehr ausgedehnt. Die ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse wurden offenbar, als 1295 der Pfarrer seine ihm vom Kloster zugesagten und vom Vogt zu zahlenden Bezüge nicht erhielt. Diese ungünstigen Verhältnisse scheinen sich auch im folgenden Jahrhundert nicht gebessert zu haben. Um 1400 hat sich diese Lage gebessert, denn sowohl 1400 als auch 1410 kann die Probstei sowohl Wiesen als auch Weinberge am Wege zum Bauernhof nach Weiler erwerben.

Nach öfterem Wechsel können sich die Herren von Burgbrohl als Vögte fest etablieren. Aber sowohl die Herren von Braunsberg als auch die Herren von Bourscheidt haben sich im 17. und 18 Jh. in dauerndem Streit über Jagd- und Fischereirechte mit der Probstei befunden, wodurch auch die Bewohner von Weiler in MItleidenschaft gezogen wurde.

Mitten im 17. Jh. haben in Weiler Hexenverfolgungen stattgefunden. So wurde im April 1641 die Trine Schneider von einem Gericht unter Vorsitz des Probstes von Buchholz nach freiwilligen Aussagen über ihr Zusammentreffen mit anderen Hexen verurteilt und am 13. April 1641 enthauptet und verbrannt.

Von 1680, als Weiler 26 Familien und ungefähr 105 Einwohner zählte, gibt es erste Berichte über eine Schule, in der Casper Probst als Lehrer tätig war.

Nach dem Einzug der Franzosen 1794 kamen Nieder- und Oberweiler zur Mairie Burgbrohl und später unter preußischer Regierung ab 1816 zum Amt Burgbrohl. Durch die industrielle Entwicklung erlebte der Ort eine große Ausdehnung.